Verein zur Förderung krebskranker Kinder Halle (Saale) e.V.

Vererben

Ihr Testament für den guten Zweck

Es ist nicht leicht, sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens zu befassen. Erbschaft und Nachlass sind da eher ungeliebte Themen. Doch das Testament ist ein guter Weg, um sicherzustellen, dass das, was Sie im Leben erschaffen haben, über den Tod hinaus besteht. Wenn Sie Ihren Nachlass für einen wohltätigen Zweck nutzen und damit etwas Gutes tun möchten, so gewährleistet ein Testament, dass Ihr Wille umgesetzt wird.

Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, da Ihr Nachlass einem humanitären Zweck zu Gute kommt. Von Ihrem Vermögen geht nichts verloren, sondern es wird vollständig für den von Ihnen vorgesehenen Zweck verwendet. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Wunsch schriftlich in einem Testament niederschreiben. Schreiben Sie kein Testament, so fällt Ihr Nachlass entsprechend der gesetzlichen Regelungen Ihren gesetzlichen Erben zu oder – falls Sie keine Nachkommen haben – dem Staat.

Dabei gilt es zwischen Erbe und Vermächtnis zu unterscheiden: Sie können einen oder mehrere gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen, denen Ihr Nachlassvermögen später einmal zukommen soll. Sie können jedoch auch bestimmen, dass nur ein Gegenstand aus Ihrem Vermögen oder eine bestimmte Geldsumme zugesprochen wird. Dies nennt man ein Vermächtnis, das einen Anspruch des bedachten Vereins gegen den Erben (z. B. Partner oder Kind) darstellt.

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